LAGER-/ PRODUKTIONSFLÄCHE | REPRÄSENTATIV | EBENERDIG + RAMPE | RHEINREAL

51149 Köln, Halle/Lager/Produktion zur Miete

Kontaktdaten

Objektdaten

  • Objekt ID
    7561/Eh1
  • Objekttyp
    Halle/Lager/Produktion
  • Adresse
    51149 Köln
  • Gesamtfläche ca.
    5.400 m²
  • Lagerfläche ca.
    5.400 m²
  • Teilbar ab
    2.700 m²
  • Provisionspflichtig
    Ja
  • Preis
    auf Anfrage

Objekt­beschreibung

Ausstattung

Grundsätzlich sind Aufteilungsvarianten von 1.700 m² Hallenfläche bis 5.400 m² Hallenfläche möglich. Büro-/Sozialflächenanteile bis 440 m² können disktutiert werden.

- Massivbauweise
- Andienung über Rampentore mit Überladebrücken
- ebenerdige Tore können geschaffen werden bzw. sind teilw. vorhanden
- neuer, hochwertiger und hochbelastbarer Industrieboden
- seitliche, öffenbare Fensterbänder sowie Oberlichter mit RWAs
- Neonbeleuchtung sowie HQL-Strahler
- Hallenhöhen zwischen 5,6 - 7,0 m UKB, je nach Hallenabschnitt
- beheizbar über gasbetriebene Deckenheizlüfter und seitliche Heizkörper
- Brandmeldeanlage
- kleines Gefahrstofflager
- 24h-Genehmigung liegt vor
- zusätzliche Büroeinbauten können in Absprache mit dem Eigentümer geschaffen werden

Die von der RheinReal Immobiliengesellschaft mbH angebotenen Objekte und Grundstücke stehen grundsätzlich NICHT zur Verfügung für

- Veranstaltungen jeglicher Art, sowie Versammlungsstätten, o. Ä.
- Nutzung zu Wohnzwecken
- Gewerbliche Nutzungen, welche sich nur unüblich in Lager-/Produktionsstätten darstellen lassen.
- Vergnügungs- sowie Sport- und Spielstätten und Gastronomie

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Eigentümer lediglich die Nutzung ihrer Flächen als Lager, Logistik, Produktion und Light Industrial wünschen und Anfragen, zu den oben genannten Zwecken, daher leider nicht durch uns bearbeitet werden können.

Sollten von uns beworbene Immobilien ausnahmsweise doch für eine der vorgenannten Zwecke geeignet sein, so werden diese Zwecke ausdrücklich benannt.

Sonstige Informationen

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen gemäß Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.

Lage

- Gebietsausweisung: Industriegebiet

Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.

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