HALLEN AB 2.600 M² – 6.200 M² | 6 RAMPENTORE | EBENERDIG | PROVISIONSFREI

50226 Frechen, Halle/Lager/Produktion zur Miete

Anlagen / Links

Kontaktdaten

 Team Industrie & Logistik, Angermann NRW GmbH

Objektdaten

  • Objekt ID
    5823/G2/E1/Eh2
  • Objekttyp
    Halle/Lager/Produktion
  • Adresse
    50226 Frechen
  • Bürofläche ca.
    75 m²
  • Gesamtfläche ca.
    2.718 m²
  • Lagerfläche ca.
    2.643 m²
  • Teilbar ab
    2.718 m²
  • Preis
    auf Anfrage

Objekt­beschreibung

Beschreibung

Die hier angebotene Einheit B2.1 verfügt über insgesamt ca. 2.718 m² Hallenfläche. Angedient wird das Objekt über insgesamt drei (3) neu errichtete Rampentore mit Überladebrücken. Zusätzlich bietet das Areal ebenerdige Zufahrten.

Die Renovierung und Revitalisierung des vormals bekannten Baumarktes steht unmittelbar vor dem Abschluss. Demnach können die Flächen kurzfristig angemietet werden.

Für alle weiteren Infos steht das Team Logistik & Industrie gerne zur Verfügung.

Ausstattung

Die moderne Gewerbehalle verfügt über sechs Rampentore, jede Einheit mit drei Rampentoren und Überladebrücken sowie einer ebenerdigen Andienung. Mit einer Hallenhöhe von ca. 5,10 Metern (UKB)nd einem neuen LED-Beleuchtungssystem bietet die Halle zum Mieten optimale Bedingungen. Ein generalüberholtes Heizsystem mit Gasdunkelstrahlern sorgt für effiziente Beheizung. Flexible Betriebszeiten von 05:00 bis 22:00 Uhr machen diese Lagerhalle zum Mieten besonders attraktiv für Unternehmen, die Lagerfläche mieten möchten.

- Andienung über jeweils drei (3) Rampentore mit - Überladebrücke pro Unit
- Insgesamt sechs (6) Rampentore
- jeweils eine (1) ebenerdige Andienung pro Unit, weitere - ebenerdige Tore möglich
- Hallenhöhe ca. 5,10 UKB, ca. 5,90 UK-Decke
- komplett neues LED-Beleuchtungssystem
- beheizt über generalüberholtes Heizsystem (Gasdunkelstrahler)
- Betriebszeiten von 05:00 Uhr - 22:00 Uhr möglich

Sonstige Informationen

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen gemäß Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.

Lage

Gebietsausweisung: Gewerbegebiet (GE)

Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.

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