11.600 m² Halle, teilb. 3.500 m²

50181 Bedburg, Halle/Lager/Produktion zur Miete

Anlagen / Links

Kontaktdaten

Patrick Sohns, RheinReal Immobilien Gesellschaft mbH

Objektdaten

  • Objekt ID
    6329/Eh1
  • Objekttyp
    Halle/Lager/Produktion
  • Adresse
    50181 Bedburg
  • Gesamtfläche ca.
    8.000 m²
  • Lagerfläche ca.
    8.000 m²
  • Teilbar ab
    4.000 m²
  • Preis
    auf Anfrage

Objekt­beschreibung

Beschreibung

Hallenfläche, gesamt: ca. 11 508 m², teilbar abUnit 3: ca. 3 868m²Unit 4: ca. 3 868m²Unit 5: ca. 3 868m²Büro-/Sozial-/Technikfläche: ca. 675 m², teilbar ab ca. 225 m²

Ausstattung

- komplett befestigt und eingefriedet- Andienung über insgesamt 34 Rampentore, sowie 5 ebenerdige Tore- 6 Rampentore mit Überladebrücken, sowie ein ebenerdiges Tor pro Unit (Unit 5 mit 10 Rampentoren)- hochbelastbarer, gabelstaplergeeigneter Betonboden (3,30 t/m² Bodenbelastung)- Hallenhöhe ca. 7,50 m UKB- Brandmeldeanlage- beheizbar über gasbetriebene Deckenlufterhitzer- tagesbelichtet über seitliche Fensterflächen sowie- Oberlichter mit RWA- je Unit jeweils mit geschlechtergetrennten Sanitärflächen, Umkleiden und BüroflächenanteilDie von der RheinReal Immobiliengesellschaft mbH angebotenen Objekte und Grundstücke stehen grundsätzlich NICHT zur Verfügung für- Veranstaltungen jeglicher Art, sowie Versammlungsstätten, o. Ä.- Nutzung zu Wohnzwecken- Gewerbliche Nutzungen, welche sich nur unüblich in Lager-/Produktionsstätten darstellen lassen.- Vergnügungs- sowie Sport- und Spielstätten und GastronomieBitte haben Sie Verständnis, dass die Eigentümer lediglich die Nutzung ihrer Flächen als Lager, Logistik, Produktion und Light Industrial wünschen und Anfragen, zu den oben genannten Zwecken, daher leider nicht durch uns bearbeitet werden können.Sollten von uns beworbene Immobilien ausnahmsweise doch für eine der vorgenannten Zwecke geeignet sein, so werden diese Zwecke ausdrücklich benannt.

Sonstige Informationen

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.

Lage

Gebietsausweisung: Industriegebiet (GI)

Die dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.

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